Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2021
Termine
05.10.2020
Berichtigungen
25.09.2020
Eröffnungen
25.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2020
Sicherungsmaßnahmen
31.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.06.2018 bis zum 31.12.2018
31.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.06.2018 bis zum 31.12.2018
18.06.2018
Neueintragungen